Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Ovelgönne, Berghorn, auf der B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde erhöhtes Bußgeld in Höhe von 90,00 €. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: TRAFFIPAX TPH-S, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch

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