Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Großobringen, auf der B 85, Ortsdurchfahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der Lasermessung mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 61 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Bußgeld: 25,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern

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