Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wörth, Gem. Wörth, B10, Zubringer B 9, FR Germersheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 103 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, um 23 km/h festgestellt. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto. Bußgeld: 70,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlassen.

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