Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Mainzer Landstraße, in Höhe Wickerer Straße  begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 58 km/h. Bußgeld: 15,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main

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