Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Freital, auf der Dresdener Straße, Höhe 213, Fahrtrichtung Dresden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 78 km/h. Erhöhtes Bußgeld: 120,00 € wegen Voreintragung im Fahreignungsregister, 1 Punkt
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Freital
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