Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 37 km/h auf der BAB 20, FR Stettin, AS Tribsees überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtmessverfahren mit Foto 97 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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