Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88255, auf der B 30, Ausbauende Nord, bei km 3,950, Rtg. Bad Waldsee mit 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Sensormessung dokumentierte mit Foto 108 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Waldsee übersandte Anhörung
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