Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Lüneburg, B4/B209, Abschnitt750, St. 0,3, FR Hamburg mit 34 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 dokumentierte mit Frontfoto 114 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Vordruck Anhörung
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