Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Ovelgönne, Barghorn, B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg  mit 48 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Traffipax TPH-S dokumentierte mit Foto 98 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandte Formular Anhörung

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