Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Radeburger Str. stadtwärts, Einm. Meinholdstraße mit 18 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit VDS M5 digital dokumentierte mit Frontfoto 78 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Formular Anhörung
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