Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 43,291 mit 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 109 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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