Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reutlingen, Karlstraße, FR ortseinwärts mit 22 km/h, bei zulässigen 40 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot-S dokumentierte mit Foto 62 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Formular Anhörung
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