Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift mit 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan F1 HP dokumentierte mit Foto 78 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung

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