Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, B 10/27, Höhe Bahnhof, FR stadteinwärts mit 34 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Traffistar S 350 dokumentierte mit Foto 94 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung

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