In der Gemarkung Neustadt, auf der Bundesstraße B 6, im Bereich von km 21,15, Richtung Neustadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ESO ES3.0 163 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung

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