Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Seelze, auf der BAB 2, bei km 242,356, RF Dortmund mit 73 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 153 km/h. Beweismittel: Messsystem VIDIT VKS, Foto
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.
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