Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, in einer Baustelle, bei km 38,5, i. R. Rostock um 21 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: PoliScan Speed km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung

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