Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Duisburg, auf der A 40, FR NL, bei km 43,291 um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed 128 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Duisburg übersandte Anhörung.

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