Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 26.06.2016 in 12347, Berlin, Neuköln, Tunnel, OT Britz Süd, Ri. BAB A 113 mit 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage 101 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Berlin übersandt.
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