Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 21.05.2016 in Darmstadt, bei km 520,7, Darmstädter Kreuz, FR Mannheim mit 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 142 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel von  übersandt.

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