Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 14.04.2016 in Friedrichsdorf, Gonzenheimer Landstraße, zw. Römerhofstraße u. Brücke, Ri. Bad Homburg mit 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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