Rotlichtverstoß wurde am 26.04.2016 in Hamburg, Max-Brauer-Allee, Ecke Paul-Nevermann- Platz begangen. Beweismittel: Zeugenaussage aufnehmende Polizeibeamte.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG StVG,132a BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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