Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 72, im Bereich von km 27,8, Hof – Leipzig mit 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage ESO ES3.0 dokumentierte mit Frontfoto 128 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Anhörung

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