Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wallenhorst, auf der B 68, im Bereich von km 7,95, Richtung Bersenbrück begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO ES3.0, mit Frontfoto 134 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“