Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wallenhorst, auf der B 68, im Bereich von km 7,95, Richtung Bersenbrück begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO ES3.0, mit Frontfoto 134 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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