Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der A7, Gemarkung Bispingen, Ri. Hamburg, Höhe km 52.657 und führtr zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät Leivtec XV3 158 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis

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