Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Aßling, auf der Grafinger Straße, Einmündung Eichenstraße, in Ri. Grafing wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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