Der Abstandsverstoß erfolgte in Wiesbaden, BAB 3, km 150,900, FR Frankfurt . Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 142 km/h der erforderliche Abstand von 59,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.