Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74366, Kirchheim, Besigheimer Straße, H. Walheimer Straße, ortseinwärts mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die stat. Geschwindigkeitsmessanlage TPH-S dokumentierte mit Foto 71 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg übersandte Vordruck Anhörung
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