Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 20, Höhe Langsdorf, i. R. Stettin, Polen mit 8 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 stationär.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandt.

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