Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 7, km 129,0, Höhe Parkplatz Springhorst, Richtung Hamburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic-Polyscan ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 145 km/h
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Vordruck Anhörung
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