Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, 1.Überholspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Piezomessung wurden 130 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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