Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74343, Sachsenheim, auf der L 1110 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 mit Foto 100 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt übersandte Vordruck Anhörung

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