Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bruchsal, BAB 5, km 609,500, Frankfurt – Basel um 52 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung
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