Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Neu-Häcklingen, B 4 / B 209, Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau / Uelzen um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Vordruck Anhörung
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