Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Etzen, B 209, Abschnitt 310, Station 9,01, FR Lüneburg mit 48 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiPhot S mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandt.

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