Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 123 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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