Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln um 30 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung, Foto 130 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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