Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langerwehe, L 12, Abschnitt 15, Einm. Gut Schönthal, Nr 11-27, Rtg. Langerwehe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed FM1 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 84 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Vordruck Anhörung

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