In Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit, Foto, stat. Messsystem TraffiStar S 330 85 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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