Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Linden, auf der A 485, Langgöns – Gießen, bei km 11,662, FR Gießen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 140 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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