Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neumünster, auf der A 7, bei km 94,150, in Rtg. Hamburg die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 103 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Vordruck Anhörung.
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