Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niedernhausen, A 3, km 140,090, FR Frankfurt am Main begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 54 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit durch Messung mit Lasergerät mit Foto 114 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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