Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Springe, Ortsteil Sedemünder, B 217, Abschnitt 90, Station 4,4, Richtung Hameln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic Polyscan mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 38 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 108 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Vordruck Anhörung
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