Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Lüneburg, Vor dem Neuen Tore 31, Hermann-Löns-Schule, FR Kreuzung Rewe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 66 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h . Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Formular Anhörung

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