Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart – Bad Cannstatt, Pragstraße 102, FR Pragsattel um 28 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto 68 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung
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