Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sulzbach (Taunus), auf der B 8, Höhe MTZ, FR Höchst /A 66 mit 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11 .3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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