Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 134 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandt.

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