In Karlsruhe-Wolfartsweier, BAB 8, km 266,700, Stuttgart-Frankfurt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 33 km/h überschritten. Gemessen wurden 113 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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