Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 68723 Schwetzingen, Helmholtzstraße 8-10, Rtg., Richt. Königsäcker um 17 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 47 km/h, Beweismittel: Radarmessung und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwetzingen übersandte Vordruck Anhörung
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