Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Heber, auf der B 3, Abschnitt 1275, km 2,451 am 17.03.2016 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 69 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät Leivtec XV3 169 km/h. Beweisfoto liegt vor

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis

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